Anerkennungsurkunde der Regierung von UnterfrankenUm das Werk Rathgebers der Nachwelt zu erhalten, wurde die Valentin-Rathgeber-Stiftung ins Leben gerufen. Sie wurde mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 16.12.2009 Nr. 44-1222.00-17/09 gemäß §§ 80, 81 BGB als rechtsfähig anerkannt.

Zweck dieser Stiftung ist die Förderung der Erforschung des Lebens und Werkes, sowie die Erhaltung und Weiterverbreitung des musikalischen Werkes des Oberelsbacher Barockkomponisten Johann Valentin Rathgeber (1682-1750). Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Neueditionen, wissenschaftlichen Arbeiten und Konzerten verwirklicht. Außerdem soll die Dokumentation über das Leben und Wirken von Johann Valentin Rathgeber in Oberelsbach gefördert werden, z.B. durch Exponate, durch Informationsschriften oder durch die Ausstattung des Rathgeber-Zimmers im Valentin-Rathgeber-Haus. Darüber hinaus kann sie in begründeten Fällen auch das musikalische und kulturelle Leben in Mainfranken unterstützen.

Da die Stiftung damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgt, darf sie bei Zustiftungen Spendenbescheinigungen ausstellen.

Um das bisherige Grundstocksvermögen der Stiftung zu erhöhen, ist jede Spende herzlich willkommen. Nur durch die finanzielle Mithilfe Vieler läßt sich der Stiftungszweck dauerhaft erfüllen und ausweiten.

Bitte helfen Sie mit und unterstützen Sie unseren Goldesel!

Ein herzliches Vergelt's Gott allen Spendern!

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